Viele denken: „Seife kann doch jeder selbst machen – warum also nicht gleich hübsch verpacken und verkaufen?“ Die Realität: Kosmetikprodukte wie Seifen sind streng reguliert – und das ist auch richtig so. Schließlich kommt Seife direkt mit der Haut in Kontakt. Hier erkläre ich dir, was alles vorgeschrieben ist, damit meine Seifen überhaupt in den Verkauf dürfen.
1. Sicherheitsbewertung (Safety Assessment)
Jede Rezeptur muss von einer qualifizierten Fachperson geprüft werden:
- Inhaltsstoffe und ihre Mengen
- Allergene aus Duftstoffen
- mögliche Rückstände im Verseifungsprozess
Ohne Sicherheitsbewertung kein Verkauf.
2. Seifenküche – nicht privat zu Hause
Seifen dürfen nicht in der privaten Küche oder Wohnung hergestellt werden. Es braucht eine eigene Seifenküche, die behördlich abgenommen ist:
- abgetrennter Raum
- hygienische Ausstattung
- keine Lebensmittel oder privaten Gegenstände
So werden saubere Herstellungsbedingungen garantiert.
3. Gewerbeanmeldung
Wer Seifen verkaufen möchte, braucht ein offiziell angemeldetes Gewerbe. Das bedeutet:
- Anmeldung bei Handels-/Gewerberegister
- steuerliche Erfassung
- klare Verantwortlichkeit als Herstellerin
4. Anmeldung beim Lebensmittel- bzw. Kantonsamt
In der Schweiz sind die kantonalen Lebensmittelämter zuständig. Sie prüfen:
- Produktionsräume (Seifenküche)
- Einhaltung der Kosmetikverordnung
- ob die Produkte sicher und regelkonform sind
5. Produktregistrierung & Dokumentation
- EU: Registrierung im CPNP-Portal
- Schweiz: Meldung bei den zuständigen Stellen
- Erstellung einer Produktinformationsdatei (PIF) mit:
- Sicherheitsbericht
- Herstellungsdokumentation
- Etikett
- Rezeptur
- Nachweise über Rohstoffe
6. Gute Herstellungspraxis (GMP)
Die Herstellung muss nach GMP-Standards erfolgen:
- hygienische Räume
- dokumentierte Arbeitsabläufe
- Rückverfolgbarkeit jeder Charge
7. Etikettierung – mehr als nur ein schönes Design
Ein korrektes Etikett muss zwingend enthalten:
- Name und Adresse des Herstellers
- Gewicht (z. B. 100 g)
- Inhaltsstoffe nach INCI
- Allergene (z. B. Limonene, Linalool, Geraniol)
- Haltbarkeit (Datum oder Tiegel-Symbol)
- Chargennummer
- Überfettung in Prozent (z. B. „8 % überfettet“)
Außerdem gilt:
- Keine Seifen dürfen wie Lebensmittel aussehen. Herzchenform oder hübsch gefärbt ist erlaubt, aber nicht in einer Art, die an Schokolade, Kuchen oder Bonbons erinnert. Der Grund: Verwechslungsgefahr, vor allem bei Kindern.
8. Verpackung & Umweltauflagen
- Verpackungen müssen recyclingfähig sein.
- Registrierungspflichten wie z. B. LUCID in Deutschland beachten.
- Keine irreführenden Werbeversprechen.
Fazit
Seifenverkauf ist kein Hobby, sondern eine verantwortungsvolle Aufgabe. Es braucht:
- eine eigene Seifenküche,
- eine Gewerbeanmeldung,
- eine Anmeldung beim Lebensmittelamt,
- eine Sicherheitsbewertung,
- eine Produktregistrierung,
- eine korrekte Etikettierung,
- und die Pflicht, dass Seifen nicht wie Lebensmittel aussehen dürfen.
So kannst du sicher sein, dass jede meiner Seifen nicht nur schön und duftend, sondern auch geprüft, sicher und vertrauenswürdig ist.