Cupcake-Seifen, Badebomben in Donut-Optik, Badepralinen oder Lippenpflege in Form von Süßigkeiten – kreative Kosmetikprodukte erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch je realistischer ein kosmetisches Produkt wie ein Lebensmittel aussieht, desto größer wird auch das Risiko einer Verwechslung.Viele Hersteller fragen sich deshalb:

Darf Kosmetik überhaupt wie Lebensmittel aussehen?

Die Antwort lautet: Kreative Designs sind grundsätzlich möglich.

Allerdings gibt es klare Anforderungen an die Produktsicherheit. Kosmetik darf nicht so gestaltet sein, dass sie – insbesondere von Kindern – leicht mit einem Lebensmittel verwechselt und versehentlich gegessen werden könnte.

Warum ist das ein Problem?

Kosmetische Produkte sind nicht zum Verzehr bestimmt.Sie können Duftstoffe, Tenside, ätherische Öle, Farb- oder Konservierungsstoffe enthalten, die beim Verschlucken gesundheitliche Risiken bergen können.

Sieht ein Produkt jedoch aus wie ein Muffin, eine Praline oder ein Eis, liegt eine Verwechslung nahe.

Besonders Kinder sind gefährdet

Kinder entdecken ihre Umgebung oft mit allen Sinnen.Ein Produkt, das aussieht wie:

  • ein Donut,
  • ein Cupcake,
  • ein Macaron,
  • eine Praline,
  • ein Bonbon,
  • ein Eis am Stiel,
  • ein Stück Schokolade,

kann schnell für ein echtes Lebensmittel gehalten werden.Auch Duft, Farbe und Verpackung können diesen Eindruck zusätzlich verstärken.

Nicht nur Seifen sind betroffen

Das Thema betrifft viele verschiedene Kosmetikprodukte, beispielsweise:

  • handgemachte Seifen
  • Badebomben
  • Badepralinen
  • Badecupcakes
  • Badezusätze
  • Körperpeelings
  • Body Butter
  • Massagebars
  • Lippenpflege
  • feste Lotion Bars
  • Badeöl-Produkte

Je realistischer die Nachbildung eines Lebensmittels ist, desto sorgfältiger sollte geprüft werden, ob eine Verwechslungsgefahr besteht.

Was sagen die Vorschriften?

Kosmetische Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie bei normaler oder vorhersehbarer Verwendung sicher sind.

Dazu gehört auch, vorhersehbare Fehlanwendungen zu berücksichtigen. Wenn ein Produkt aufgrund seines Aussehens leicht mit einem Lebensmittel verwechselt werden kann, kann dies bei der Sicherheitsbewertung und der Risikobeurteilung eine wichtige Rolle spielen.

Nicht nur die Rezeptur, sondern auch Form, Farbe, Größe, Duft und Verpackung tragen zur Sicherheit eines kosmetischen Produkts bei.

Welche Konsequenzen kann das haben?

Wird ein Kosmetikprodukt als gesundheitliches Risiko eingestuft oder besteht eine erhebliche Verwechslungsgefahr mit einem Lebensmittel, kann dies weitreichende Folgen haben.Je nach Einzelfall sind unter anderem möglich:

  • Beanstandungen durch die zuständigen Behörden,
  • Verkaufsverbote,
  • Rückrufe bereits verkaufter Produkte,
  • Aufforderungen zur Änderung von Produkt oder Verpackung,
  • zusätzliche Kosten für neue Etiketten und Verpackungen,
  • Imageschäden,
  • finanzielle Verluste.

Gerade für kleine Manufakturen können solche Maßnahmen erhebliche Auswirkungen haben.

Haftung und Verantwortung

Die Verantwortung liegt nicht nur beim Hersteller.

Auch wer kosmetische Produkte importiert, unter eigenem Namen vertreibt oder in Verkehr bringt beziehungsweise weiterverkauft, hat – je nach seiner Rolle – gesetzliche Pflichten und sollte darauf achten, dass die angebotenen Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen.

Besteht bei einem Produkt eine vorhersehbare Verwechslungsgefahr mit einem Lebensmittel und kommt es dadurch zu einem Schaden oder zu einer Beanstandung durch die Behörden, können – je nach Einzelfall – weitere rechtliche und wirtschaftliche Folgen entstehen.Dazu gehören beispielsweise:

  • Schadenersatzforderungen,
  • Produktrückrufe,
  • Vernichtung oder Nachbesserung von Produkten,
  • erhebliche finanzielle Verluste,
  • langfristige Imageschäden.

Deshalb sollte nicht nur der Hersteller, sondern auch jeder Importeur, Händler oder Wiederverkäufer kritisch prüfen, ob ein Produkt aufgrund seiner Gestaltung mit einem Lebensmittel verwechselt werden könnte.Wer sich unsicher ist, sollte das Thema vor dem Verkauf mit der verantwortlichen Person oder dem Sicherheitsbewerter klären. Das ist meist deutlich einfacher und kostengünstiger als eine spätere Beanstandung oder ein Produktrückruf.

Reicht ein Warnhinweis aus?

Ein Hinweis wie „Nicht zum Verzehr geeignet“ ist sinnvoll, ersetzt aber nicht automatisch eine sichere Produktgestaltung.

Wenn ein Produkt einem echten Lebensmittel täuschend ähnlich sieht, kann ein Warnhinweis allein unter Umständen nicht ausreichen, um das Risiko einer Verwechslungsgefahr ausreichend zu reduzieren.

Beispiele mit erhöhtem Risiko

Besonders kritisch können Produkte sein, die echten Lebensmitteln nahezu identisch nachempfunden sind, zum Beispiel:

  • Cupcake-Seifen mit Sahnehaube
  • Badebomben als Donuts
  • Seifen in Schokoladentafel-Optik
  • Badepralinen in Pralinenschachteln
  • Bade-Macarons
  • Lippenpflege in Bonbonform
  • Badezusätze in Süßigkeitenverpackungen

Je realistischer das Produkt wirkt, desto eher sollte geprüft werden, ob die Gestaltung angepasst werden sollte.

So reduzierst du das Risiko

Eine kreative Gestaltung ist selbstverständlich möglich.Hilfreich sind beispielsweise:

  • eine eindeutige Kennzeichnung als Kosmetikprodukt,
  • eine Verpackung, die nicht an Lebensmittel erinnert,
  • Designs, die zwar inspiriert sind, aber keine täuschend echte Nachbildung darstellen,
  • eine Risikobeurteilung bereits während der Produktentwicklung,
  • Rücksprache mit dem Sicherheitsbewerter, wenn Unsicherheiten bestehen.

Unser Fazit

Kreative Kosmetik darf auffallen – sie darf aber nicht zulasten der Produktsicherheit gehen.Je stärker ein kosmetisches Produkt einem echten Lebensmittel ähnelt, desto sorgfältiger sollte geprüft werden, ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Das schützt Verbraucherinnen und Verbraucher und hilft gleichzeitig Herstellern, Importeuren, Händlern und Wiederverkäufern, rechtliche Risiken, kostspielige Beanstandungen und mögliche Haftungsfälle zu vermeiden.

Eine gute Produktgestaltung beginnt deshalb nicht erst beim Etikett, sondern bereits bei der ersten Idee für das Produkt.