Die Kennzeichnung von Duftallergenen in kosmetischen Produkten wird erweitert. Für viele Seifensieder bedeutet das nicht nur neue Etiketten, sondern – je nach Produkt – auch zusätzlichen organisatorischen und finanziellen Aufwand.In diesem Beitrag erfährst du, was sich ändert, warum die Änderungen eingeführt wurden und worauf Hersteller handgemachter Seifen jetzt achten sollten.

Warum gibt es neue Vorschriften?

Die Europäische Union hat die Liste der deklarationspflichtigen Duftallergene erweitert. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher – insbesondere Menschen mit bekannten Duftstoffallergien – besser zu informieren.Künftig müssen mehr Duftbestandteile einzeln auf dem Etikett aufgeführt werden.Wichtig ist dabei: Die Rezeptur deiner Seife muss sich deshalb nicht zwangsläufig ändern. In vielen Fällen betrifft die Änderung ausschließlich die Kennzeichnung.

Betrifft das auch Schweizer Seifensieder?

Die aktuellen Änderungen stammen aus der Europäischen Union und betreffen zunächst die dort geltenden Vorschriften für kosmetische Produkte.Für Schweizer Seifensieder ist das Thema dennoch von großer Bedeutung. Die Schweiz hat ihre Kosmetikgesetzgebung in den vergangenen Jahren in vielen Bereichen an das europäische Recht angeglichen, um den Handel zu erleichtern und ein vergleichbares Verbraucherschutzniveau sicherzustellen.

Ob und wann sämtliche neuen Regelungen vollständig in das Schweizer Recht übernommen werden, bleibt abzuwarten. Dennoch empfiehlt es sich, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen.

Besonders dann, wenn du deine Seifen auch in der EU verkaufst – beispielsweise über einen eigenen Onlineshop oder Verkaufsplattformen – musst du die dort geltenden Vorschriften ohnehin einhalten.

Betrifft mich das überhaupt?

Wenn du kosmetische Seifen herstellst und verkaufst, solltest du prüfen, ob deine Produkte von den neuen Kennzeichnungsvorschriften betroffen sind.Dabei spielt es keine Rolle, ob du hauptberuflich produzierst oder deine Seifen im Nebenerwerb verkaufst. Sobald du kosmetische Produkte in Verkehr bringst, gelten die gesetzlichen Anforderungen.

Welche Unterlagen solltest du überprüfen?

Je nach Produkt können unter anderem folgende Dokumente betroffen sein:

  • Sicherheitsbewertung
  • Produktinformationsdatei (PIF)
  • Allergenberechnung
  • IFRA-Zertifikate
  • Rohstoffunterlagen
  • Etiketten
  • Verpackungen
  • Produktbeschreibungen
  • Angaben im Onlineshop
  • Verkaufsplattformen

Neue Sicherheitsbewertung – notwendig oder nicht?

Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten.Ob eine bestehende Sicherheitsbewertung weiterhin gültig ist oder angepasst werden muss, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • verwendete Rezeptur
  • eingesetzte Duftstoffe
  • gesetzliche Übergangsfristen
  • Bewertung durch deine Sicherheitsbewerterin oder deinen Sicherheitsbewerter

Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig Kontakt mit der Person aufzunehmen, welche deine Sicherheitsbewertungen erstellt.

Prüfe auch die Unterlagen deiner Lieferanten

Viele Änderungen beginnen bereits bei den Duftstoffherstellern.Kontrolliere deshalb regelmäßig, ob deine Lieferanten aktualisierte Dokumente bereitgestellt haben.Dazu gehören beispielsweise:

  • IFRA-Zertifikate
  • Allergenlisten
  • Sicherheitsdatenblätter
  • technische Datenblätter

Nur mit aktuellen Unterlagen kann zuverlässig beurteilt werden, welche Auswirkungen die neuen Vorschriften auf deine Produkte haben.

Neue Vorschriften bedeuten oft weit mehr als nur ein neues Etikett

Viele denken, dass bei einer gesetzlichen Änderung lediglich ein paar zusätzliche Inhaltsstoffe auf das Etikett geschrieben werden müssen.In der Praxis ist der Aufwand jedoch häufig deutlich größer.Je nach Produkt und Änderung kann es notwendig sein,

  • Sicherheitsbewertungen überprüfen oder neu erstellen zu lassen,
  • Produktinformationsdateien (PIF) zu aktualisieren,
  • neue Allergenberechnungen durchzuführen,
  • aktuelle IFRA-Unterlagen einzuholen,
  • Etiketten und Verpackungen neu zu gestalten,
  • bereits gedruckte Verpackungen zu ersetzen,
  • Produkttexte im Onlineshop anzupassen,
  • Produktfotos zu aktualisieren,
  • Verkaufsplattformen zu überarbeiten.

Gerade kleine Seifenmanufakturen unterschätzen diesen Aufwand häufig.

Mit welchen Kosten musst du rechnen?

Die Kosten unterscheiden sich je nach Anzahl der Produkte und dem Umfang der Änderungen.Mögliche Ausgaben sind beispielsweise:

  • Aktualisierung oder Neuerstellung von Sicherheitsbewertungen
  • neue Etiketten
  • neue Verpackungen
  • Grafikarbeiten
  • Druckkosten
  • Anpassung der Produktunterlagen
  • Aktualisierung des Onlineshops
  • Arbeitszeit

Wer viele verschiedene Duftvarianten anbietet, sollte diese Kosten frühzeitig einkalkulieren.

Jetzt ist ein guter Zeitpunkt zum Aufräumen

Gesetzesänderungen sind auch eine gute Gelegenheit, die eigenen Unterlagen auf den neuesten Stand zu bringen.Nutze die Zeit, um:

  • Rezepturen zu überprüfen,
  • alte Duftstoffe auszusortieren,
  • Dokumente zu aktualisieren,
  • Rohstoffunterlagen neu zu ordnen,
  • Etiketten zu modernisieren,
  • Produktinformationen zu überarbeiten

Das spart später oft viel Zeit und sorgt für eine bessere Übersicht.

Fazit

Die neuen Duftallergen-Regeln bedeuten nicht automatisch, dass alle Seifen neu entwickelt werden müssen. Für viele Seifensieder bringen sie jedoch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und teilweise erhebliche Kosten mit sich.Wer seine Unterlagen frühzeitig prüft, aktuelle Dokumente bei den Lieferanten anfordert und rechtzeitig mit seiner Sicherheitsbewerterin oder seinem Sicherheitsbewerter spricht, kann die Umstellung deutlich entspannter angehen.Eine sorgfältige Dokumentation war schon immer ein wichtiger Bestandteil einer professionellen Seifenmanufaktur – und wird mit den neuen Kennzeichnungsvorschriften noch wichtiger.

Die neuen Regelungen kommen zwar aus der Europäischen Union, doch auch Schweizer Seifensieder sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Wer frühzeitig vorbereitet ist, spart später Zeit, Geld und unnötigen Stress. Â